Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

BBVA betreibt ein internes Meldesystem für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien oder sonstiges rechtswidriges Verhalten (Hinweisgebersystem). Ziel ist es, Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und die Integrität der Bank zu schützen.

Wer kann eine Meldung abgeben?

Gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können folgende Personen das System nutzen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben:

  • Arbeitnehmer (einschließlich ehemaliger Beschäftigter und Bewerber);
  • Leiharbeitnehmer, die der BBVA zugewiesen sind;
  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, sowie Freiberufler und Berater;
  • Praktikanten und Freiwillige;
  • Mitarbeiter von Lieferanten und Geschäftspartnern;
  • Personen in Leitungs- oder Aufsichtsorganen (z. B. Geschäftsführung oder Aufsichtsrat).

Das Verfahren garantiert die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und schützt Sie vor jeglichen Repressalien, Benachteiligungen oder Diskriminierungen aufgrund einer Meldung. Jede Meldung wird dokumentiert und einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Bestätigt sich der Verdacht, werden angemessene Folgemaßnahmen sowie gegebenenfalls Disziplinar- oder Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

Wichtiger Hinweis: Dieses System dient nicht der Bearbeitung von allgemeinen Kundenbeschwerden, privaten Streitigkeiten zwischen Kollegen oder rein persönlichen Interessen. Bitte nutzen Sie hierfür die entsprechenden Kundenservice-Kanäle oder die Personalabteilung.

So geben Sie eine Meldung ab

Meldungen können, auf Wunsch auch vollständig anonym, über den folgenden Kanal eingereicht werden:

Whistleblowing-Kanal der BBVA-Gruppe

Für eine effektive Untersuchung sollte die Meldung eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls enthalten (wer, was, wann, wo). Sofern vorhanden, fügen Sie bitte Beweisdokumente bei. Der Hinweisgeber sollte zudem angeben, ob ein persönliches Interesse am gemeldeten Sachverhalt besteht.

Externe Meldestellen in Deutschland

Nach dem HinSchG haben Hinweisgeber die Wahl, ob sie sich an die interne Meldestelle der BBVA oder an eine externe Meldestelle des Bundes wenden. Wir ermutigen Sie jedoch, zunächst den internen Kanal zu nutzen, da Verstöße so oft schneller und direkter abgestellt werden können.

In Deutschland stehen folgende externe Meldestellen zur Verfügung:

  • Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
  • Spezielle Meldestellen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verstöße im Finanzsektor.
  • Die externe Meldestelle des Bundeskartellamts für wettbewerbsrechtliche Verstöße.

Informationen zu den Verfahren der externen Meldestellen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Behörden (z. B. www.bundesjustizamt.de).

Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem der BBVA-Gruppe

Grundsatzerklärung zum Hinweisgebersystem der BBVA-Gruppe (Englisch)