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      BBVA Girokonto dauerhaft kostenlos

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      Eröffne heute dein dauerhaft kostenloses BBVA Girokonto und profitiere für 6 Monate von diesem Angebot. Danach erhältst du automatisch eine variable Anschlussverzinsung von aktuell 2,25%.

      Deine Vorteile ab dem ersten Tag

      • 3,5% Zinsen p. a. für 6 Monate

        Aktionszins auf dein Guthaben bis zu 200.000 €. Monatliche Zinsgutschrift direkt auf dein Konto, ohne Bedingungen wie Gehaltseingang.*

      • 3,5% Cashback für 6 Monate

        Außerdem 3,5% Cashback auf Kartenzahlungen bis zu 350 € monatlich.** Das bedeutet bis zu 73 € echtes Geld in 6 Monaten - direkt auf dein Konto.

      • Anschlussverzinsung von aktuell 2,25% p. a.

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      • Girokonto und Debitkarte - ohne Bedingungen.
      • Zahlungen und Abhebungen ohne Fremdwährungsaufschlag.
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      Alles, was du brauchst: dein BBVA Girokonto

      Finanzkontrolle

      Behalte den Überblick über deine Finanzen dank Ausgabenanalyse und Multibanking.

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      Sicherheit

      Sichere Transaktionen durch biometrischen Zugang und innovative Sicherheits-Features.

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      Flexible Finanzierung

      Zahle deine Einkäufe nachträglich in Raten mit Pay&Plan und nutze einen Dispo- oder Sofortkredit (3 Monate nach Kontoeröffnung verfügbar).

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      Sparen

      Spare einfach mit deiner Sparbox mit automatischen Sparregeln und dem Flexiblen Festgeld.

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      Noch Fragen?

      Das BBVA Online-Girokonto ist für dich gebührenfrei, ohne Eröffnungs- und Kontoführungsgebühren.

      Für die Eröffnung eines BBVA Online-Girokontos sind die folgenden Voraussetzungen erforderlich:

      • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. 
      • Du musst in Deutschland wohnen. 
      • Du brauchst ein Smartphone.
      • Du musst im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.

      Du kannst eines der folgenden gültigen Dokumente zur Eröffnung des Girokontos verwenden:

      • Deutscher Personalausweis
      • Reisepass

      Nein, das ist nicht erforderlich.

      Nein, derzeit kann das BBVA Girokonto nur auf den Namen einer einzelnen Person geführt werden.

      Das Angebot setzt die erstmalige Eröffnung eines BBVA Girokontos ab dem 01.07.2026 voraus und gilt für die ersten 6 Monate nach Kontoeröffnung. Der Bruttozinssatz beträgt 3,5% p.a. für Guthaben bis 200.000 €, ohne Mindestbetrag. Für Guthaben über 200.000 € bis 500.000 € beträgt der Bruttozinssatz 2,25% p.a.;

      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinsen werden täglich auf Basis des Kontostands am Tagesende berechnet und monatlich gutgeschrieben.
      Zinsen nach den ersten 6 Monaten: Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt für Guthaben bis 500.000 € ein variabler Bruttozinssatz. Aktuell beträgt dieser 2,25% p.a. ohne weitere Voraussetzungen bzw. 2,75% p.a. bei monatlichem Gehalts- oder Renteneingang auf das BBVA Girokonto oder bei monatlichen Zahlungen ab insgesamt 1.500 € mit der BBVA Debitkarte und/oder BBVA Kreditkarte. 

      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinssätze werden vierteljährlich überprüft und können angepasst werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung mindestens 25 % des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität. 

      Als Gehalts- oder Renteneingang gelten ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Überweisungen; Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt. 

      Ausgenommen sind mit BBVA Karten getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.

      Du kannst die aktuellen Details zur Verzinsung ganz einfach in deiner BBVA App und im Online-Banking einsehen. Hier findest du eine Gesamtübersicht, die Zinsen aus dem letzten Monat sowie die aktuell vorgemerkte Gutschrift übersichtlich dargestellt. Im Abschnitt Zinsdetails kannst du den aktuellen Zinssatz einsehen.

      In der BBVA App:

      • Klicke in der Übersicht auf dein Girokonto.
      • Unter Verzinsung siehst du bereits deine Vorgemerkte Gutschrift.
      • Für mehr Informationen klicke auf Details anzeigen.

      Im Online-Banking über bbva.de:

      • Klicke in der Übersicht auf dein Girokonto.
      • Unter Verzinsung siehst du bereits deinen Gesamtbetrag.
      • Für mehr Informationen klicke auf Details anzeigen.

      Die Verzinsung wird berechnet, indem der Kontostand am Ende eines jeden Tages mit dem geltenden Zinssatz multipliziert wird.

      Wie hoch ist der geltende Zinssatz?

      Der tatsächliche Zinssatz beträgt in den ersten 6 Monaten 3,5% pro Jahr.

      Für ein Jahr mit 365 Tagen berechnet sich der tägliche Zinssatz wie folgt: 3,5% × 1 / 365.Beispiel: Wenn der Kontostand an einem bestimmten Tag 10.000 € beträgt, ist der Tageszins:10.000 € × 3,5% × 1 / 365 = 0,96 €

      Für Details zur Verzinsung nach den ersten 6 Monaten, siehe die FAQ "Welche Verzinsung bietet das BBVA Girokonto?"

      Wie wird die monatliche Verzinsung berechnet und ausgezahlt?

      Die monatliche Verzinsung ergibt sich aus der Summe der täglichen Zinsen des jeweiligen Monats. Die Verzinsung wird monatlich am ersten Geschäftstag des Folgemonats ausgezahlt.

      Das bedeutet: Sobald der Kalendermonat abgeschlossen ist, wird der Kontostand am Ende jedes Tages des Monats ermittelt und mit dem jeweiligen Zinssatz multipliziert.

      Beispiel: Wenn der Kontostand in einem Monat mit 30 Kalendertagen vom 1. bis zum 10. Tag 10.000 € beträgt und vom 11. bis zum 30. Tag 20.000 €, ergibt sich folgende (Brutto-)Verzinsung:10 Tage × (10.000 € × 3,5% / 365) + 20 Tage × (20.000 € × 3,5% / 365) = 47,95 €

      Nach der Berechnung der Bruttoverzinsung wird die Steuer einbehalten (gemäß deinen Bedingungen), und das Ergebnis ist die Nettoverzinsung, die du erhältst.

      Die Zinsen werden monatlich berechnet und in den ersten Tagen des Folgemonats direkt auf dein BBVA-Girokonto gutgeschrieben – abzüglich der jeweils geltenden Steuern, abhängig von der individuellen Situation.

      Der Höchstbetrag, für den die Vergütung gilt, beträgt 500.000 €. Auf Beträge, die diesen Betrag übersteigen, werden keine Zinsen gezahlt.

      Die Zinsen werden auf das Guthaben des BBVA Girokontos zuzüglich des Guthabens auf der Sparbox gezahlt, sofern diese aktiv ist. Die aufgelaufenen Zinsen werden in voller Höhe dem BBVA-Girokonto gutgeschrieben.   

      Du kannst dein Geld jederzeit von deinem BBVA Girokonto abheben – ohne Einschränkungen und ohne Kündigungsfristen.

      Wie kann ich Geld abheben?

      • Per Überweisung auf ein anderes Konto
      •  Am Geldautomaten mit deiner BBVA Debitkarte

      Im Einzelhandel:

      • Mit deiner BBVA Debitkarte kannst du bei vielen Partnergeschäften Bargeld abheben, wenn du dort einkaufst.

      Alternativ kannst du auch über die BBVA App eine Abhebung im Einzelhandel vornehmen.

      Was passiert mit der Verzinsung?

      Die Verzinsung gilt nur für den Betrag, der sich tatsächlich auf dem Konto befindet.Sobald du Geld abhebst, wird der Zinssatz nur auf den verbleibenden Betrag angewendet.
      Es gibt keine Strafgebühren oder Zinsverluste für Abhebungen – du behältst die bis dahin angefallenen Zinsen.

      Wenn du deine Sparbox schließt, werden die bis zum Schließungsdatum aufgelaufenen Zinsen ab dem ersten Tag des Monats berechnet und auf dein BBVA-Girokonto gutgeschrieben – abzüglich der jeweils geltenden Steuern, abhängig von deiner individuellen Situation.

      Die Zinsen werden täglich auf Basis des Kontostands am Tagesende berechnet und nach Abzug der Steuern monatlich gutgeschrieben.
      Wenn das Konto vor Monatsende gekündigt wird, erfolgt eine anteilige Auszahlung der bis dahin angefallenen Zinsen.

      Wenn du dein Konto kündigen möchtest, beachte bitte, dass der Antrag schriftlich gestellt werden muss.
      Unser Kundenservice erklärt dir gerne die erforderlichen Schritte, die eigentliche Kontoschließung kann jedoch nicht telefonisch erfolgen.
      Du kannst deinen schriftlichen Antrag auf folgende Weise einreichen:

      • Direkt in der BBVA App über die Funktion „Meine Nachrichten“
      • Per E-Mail an: Kundenservice@bbva.de

      Bei Fragen zum Ablauf erreichst du unseren Kundenservice telefonisch unter:
      BBVA Hotline: +49 69 58 996 454

      Deutschsprachiger Support: 24/7, aus Deutschland und dem Ausland
      Englischsprachiger Support: täglich von 7:00 bis 21:00 Uhr

      Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt für Guthaben bis 500.000 € ein variabler Bruttozinssatz. Aktuell beträgt dieser 2,25% p.a. ohne weitere Voraussetzungen bzw. 2,75% p.a. bei monatlichem Gehalts- oder Renteneingang auf das BBVA Girokonto oder bei monatlichen Zahlungen ab insgesamt 1.500 € mit der BBVA Debitkarte und/oder BBVA Kreditkarte. 
       
      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinssätze werden vierteljährlich überprüft und können angepasst werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung mindestens 25% des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität.
       
      Die Zinsen werden auf Basis des Gesamtguthabens bis zu 500.000 € deines Girokontos und deiner Sparbox berechnet und jeden Monat deinem Girokonto gutgeschrieben.

      Das Angebot setzt die erstmalige Eröffnung eines BBVA Girokontos ab dem 01.07.2026 voraus und gilt für die ersten 6 Monate nach Kontoeröffnung. Der Bruttozinssatz beträgt 3,5% p.a. für Guthaben bis 200.000 €, ohne Mindestbetrag. Für Guthaben über 200.000 € bis 500.000 € beträgt der Bruttozinssatz 2,25% p.a.;

      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinsen werden täglich auf Basis des Kontostands am Tagesende berechnet und monatlich gutgeschrieben.
      Zinsen nach den ersten 6 Monaten: Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt für Guthaben bis 500.000 € ein variabler Bruttozinssatz. Aktuell beträgt dieser 2,25% p.a. ohne weitere Voraussetzungen bzw. 2,75% p.a. bei monatlichem Gehalts- oder Renteneingang auf das BBVA Girokonto oder bei monatlichen Zahlungen ab insgesamt 1.500 € mit der BBVA Debitkarte und/oder BBVA Kreditkarte. 

      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinssätze werden vierteljährlich überprüft und können angepasst werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung mindestens 25 % des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität. 

      Als Gehalts- oder Renteneingang gelten ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Überweisungen; Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt. 

      Ausgenommen sind mit BBVA Karten getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.

      Die Steuerabzüge werden auf die gutgeschriebenen Zinsen angewendet. Es gibt drei obligatorische Abzüge:

      • Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer): 25% der gutgeschriebenen Zinsen.
      • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Kapitalertragsteuer.
      • Kirchensteuer (sofern zutreffend): 8% oder 9% der Kapitalertragsteuer, abhängig vom Bundesland, wenn der Kunde einer Kirche angehört.

      BBVA bietet derzeit nur ein Girokonto für Privatkund*innen an; die Eröffnung eines Geschäfts- oder Firmenkontos ist nicht möglich.

      Die Bankleitzahl ist 5003, und die Filialnummer ist 1900. Diese entsprechen den ersten acht Ziffern unserer IBAN.

      Der SWIFT-Code oder BIC (Bank Identifier Code) wird verwendet, um die Empfängerbank einer Überweisung (oder Zielbank) zu identifizieren. Es handelt sich um einen internationalen alphanumerischen Code, der aus 8 oder 11 Zeichen bestehen kann: 8-stelliger Code: Enthält Informationen über die Bank, das Land und die Stadt. Beispiel: AAAA (Bankleitzahl) BB (Ländecode) CC (Ortscode). 11-stelliger Code: Zusätzlich zu den Daten, die wir gerade gesehen haben, enthalten die letzten 3 Zeichen Information zur Zweigstelle. Wenn keine Informationen über die Filiale vorhanden sind, wird davon ausgegangen, dass es sich um das Hauptbüro der Bank handelt. Beispiel: AAAA (Bankcode) BB (Ländercode CC (Ortscode) XXX (Filialcode).

      Der BBVA SWIFT/BIC-Code lautet BBVADEFFXXX.

      Derzeit ist es nicht möglich, ein Girokonto für Dritte, einschließlich Minderjährige, zu eröffnen.

      Mit dem Lastschriftverfahren kannst du Zahlungen automatisch von deinem BBVA-Konto abbuchen lassen, ohne dir Gedanken über Zahlungsfristen machen zu müssen. Der Lastschriftservice ist kostenlos. Wende dich an den Zahlungsempfänger, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erhalten, in das du die IBAN deines BBVA-Kontos eintragen kannst.

      SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen sind gebührenfrei.

      Melde dich in deinem Online-Banking an. Wähle in der App dein Konto aus und tippe auf „nach Umsätzen suchen“.
      Wenn du über den Browser zugreifst, bewege den Mauszeiger auf der Startseite über dein Konto und klicke auf „Auswählen“ > „Transaktionen anzeigen“ > „Suchen“.

      Dabei handelt es sich um Überweisungen, die regelmäßig mit einer bestimmten Häufigkeit (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich usw.) ausgeführt werden sollen.

      Logge dich in dein BBVA Online-Banking ein.

      • Klicke auf “Menü”
      • Wähle “Eine Transaktion durchführen”
      • Gib die angeforderten Daten unter “Neue Überweisung” ein
      • Wähle dein Girokonto als Bezugsquelle aus
      • Gebe neue Daten ein oder wähle ein vorhandenes Zielkonto aus
      • Als Art der Überweisung wählst du “Dauerauftrag”

      Andere Methode:

      • Gehe zu Girokonto
      • Mehr anzeigen (drei Punkte)
      • Neue Überweisung
      • Gib die angeforderten Daten unter “Neue Überweisung” ein
      • Als Art der Überweisung wählst du “Dauerauftrag”

      Die voreingestellten Limits für Überweisungen sind wie folgt:

      • SEPA-Standardüberweisungen:
        - 100.000 € pro Transaktion und pro Tag
        - 700.000 € pro Woche.
      • SEPA-Echtzeitüberweisungen:
        - 5.000 € pro Transaktion,
        - 5.000 € pro Tag.
      Wichtig: Die Gesamtsumme pro Tag für Standard- und Echtzeitüberweisungen liegt bei 100.000 €. Du kannst also an einem Tag z. B. 95.000 € per Standardüberweisung und zusätzlich 5.000 € per Echtzeitüberweisung senden.
       
      Du kannst dein Überweisungslimit direkt in der App bis zu den entsprechenden Maximalbeträgen anpassen. 

      Um die gewünschte Anpassung vorzunehmen wähle: Menü > Alle Funktionen > Überweisungslimits ändern.
      (Diese Funktion steht ausschließlich in der BBVA App (iOS und Android) zur Verfügung – nicht im Onlinebanking über den Browser.)

      Die Änderung wird aus Sicherheitsgründen durch biometrische Authentifizierung (z. B. Face ID oder Fingerabdruck) oder Freigabe per Klick bestätigt.

      Falls du dein Limit sofort auf über 100.000 € (Standardüberweisung) oder über 5.000 € (Echtzeitüberweisung) erhöhen möchtest, rufe uns bitte von deinem verifizierten Telefon an. So können wir die Anpassung direkt vornehmen.

      Zunächst musst du deine Karte auf eine der beiden folgenden Arten sperren:

      • Über dein Online-Banking, die BBVA-App oder über die Nummer +49 69 58 996 454.
      • Via Online-Banking oder App, indem du „Funktionen beschränken“ auswählst und die Karte deaktivierst.

      Wenn du dich für die Deaktivierung deiner Karte entscheidest, kannst du sie jederzeit wieder aktivieren, ohne eine neue Debitkarte beantragen zu müssen. Wenn du stattdessen die Karte sperrst, senden wir dir automatisch eine neue Karte zu.
      Bitte denke daran, im Falle eines Diebstahls immer Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

      Am PC, gehe zu: Anmelden > Zugangsdaten > Zugangsdaten wiederherstellen > Ich habe das Passwort vergessen > Weiter und folge der Anleitung.In der App, klicke auf „Passwort vergessen?“ und folge der Anleitung.

      Um ein neues Passwort zu erstellen, stelle sicher, dass du Folgendes zur Hand hast:

      • Deinen BBVA-Benutzernamen.
      • Dein Handy, um den Sicherheitscode per SMS zu erhalten.
      • Die PIN deiner BBVA Debitkarte, um die Aktion zu bestätigen.

      Nein, für Kund*innen, die ihr Konto bei BBVA bereits vorher eröffnet haben, gelten weiterhin die Aktions-Vorteile und Konditionen zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung.

      Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt für Guthaben bis 500.000 € ein variabler Bruttozinssatz. Aktuell beträgt dieser 2,25% p.a. ohne weitere Voraussetzungen bzw. 2,75% p.a. bei monatlichem Gehalts- oder Renteneingang auf das BBVA Girokonto oder bei monatlichen Zahlungen ab insgesamt 1.500 € mit der BBVA Debitkarte und/oder BBVA Kreditkarte. 

      Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst. Die Zinssätze werden vierteljährlich überprüft und können angepasst werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung mindestens 25 % des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität. 

      Als Gehalts- oder Renteneingang gelten ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Überweisungen; Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt. 

      Ausgenommen sind mit BBVA Karten getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.

      Weitere Informationen auf bbva.de. 

      Um einen Freistellungsauftrag zu erstellen, gehe wie folgt vor:


      Im Online-Banking über bbva.de:
      Klicke auf Mein Profil > Persönliche Daten und Einstellungen > Steuerdaten > Steuerbefreiung > Freistellungsauftrag beantragen.


      In der BBVA App:
      Tippe auf Menü > Profil > Steuerdaten > Freistellungsauftrag beantragen.

      Dort kannst Du alle erforderlichen Angaben machen und Deinen Freistellungsauftrag direkt online einreichen.

      Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit einem besonderen Schutz. Im Falle einer Pfändung bleibt dir ein monatlicher Freibetrag, über den du weiterhin verfügen kannst. Du kannst jedes von uns angebotene Konto in ein P-Konto umwandeln.

      Weitere Informationen dazu findest du im Dokument Allgemeine Informationen zum  Pfändungsschutzkonto.

      Das Wichtigste im Überblick:

      1. Grundfreibetrag: Standardmäßig stehen dir monatlich 1.560 € zur Verfügung. Der Betrag ändert sich jährlich zum 1. Juni.
      2. Abweichung bei Unterhaltspfändung: Der Freibetrag kann geringer sein, wenn Unterhalt gepfändet wird.
      3. Kein Zugriff für Gläubiger: Der Freibetrag bleibt geschützt und wird nicht an den Gläubiger weitergeleitet.
      4. Meldung an Schufa: Die Umwandlung in ein P-Konto wird an die Schufa Holding AG übermittelt.

      Wie du dein BBVA Konto in ein P-Konto umwandeln lassen kannst, erklären wir dir unter der Frage: Wie erhalte ich ein P-Konto?

      Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung). 

      Weitere Informationen über das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) findest du im Dokument Allgemeine Informationen zum  Pfändungsschutzkonto (P-Konto). 

      Um ein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln, melde dich bitte über die Desktop‑Version in deinem Online‑Banking auf bbva.de an. Lade im Bereich Girokonto das P‑Konto‑Antragsformular herunter, fülle es aus und unterschreibe es. Reiche das Formular anschließend direkt im selben Bereich ein: Konten > P‑Konto beantragen > Dokument hochladen.

      Dieser Vorgang ist derzeit nicht über die App verfügbar.

      Es kann bis zu 4 Arbeitstage dauern, bis wir deinen Antrag bearbeitet haben. Bitte kontaktiere uns in der Zwischenzeit nicht, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald dein Konto umgewandelt ist, bekommst du eine Nachricht von uns.

      Übrigens: Ein bestehendes P-Konto kannst du auch zurückumwandeln lassen. Schau dazu bitte die FAQ: "Wie kann ich mein P-Konto rückumwandeln lassen?"

      Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung). 

      Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung). 

      Wenn du eine Pfändung erhalten hast, ist der Zugriff auf dein Guthaben nicht oder nur begrenzt möglich. Lies zuerst die Nachricht, die du in deinem Postfach unter „Meine Nachrichten“ in der BBVA App erhalten hast. Dort erhältst du auch weitere allgemeine Informationen. Weitere Informationen dazu findest du auch unter Erstinformationen Kontopfändung.

      Wir haben dir hier kurz verschiedene Möglichkeiten aufgelistet.

      1. Möglichkeit - Überweisungsauftrag an den Gläubiger deinem BBVA Konto: Wir können den Forderungsbetrag an den Gläubiger überweisen. Dies ist die schnellste Möglichkeit, dein Konto wieder freizuschalten. Voraussetzung ist, dass genug Guthaben auf deinem Konto liegt.

      - Fülle dazu dieses Formular aus
      - Sende es uns ausgefüllt und unterschrieben (einen Scan als PDF oder ein Foto) über “Meine Nachrichten” zurück.

      Die Bearbeitung kann ca. 5 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte kontaktiere uns in der Zwischenzeit nicht, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald dein Konto wieder nutzbar ist, bekommst du eine Nachricht von uns.

      2. Möglichkeit - Forderung von einem anderen Konto aus bezahlen: Du kannst die Forderung in Absprache mit deinem Gläubiger auch von einem anderen Bankkonto aus begleichen. Der Gläubiger muss uns schriftlich mitteilen, dass die Pfändung aufgehoben wurde. Wir akzeptieren nur Mitteilungen direkt vom Gläubiger – Unterlagen von dir selbst dürfen wir nicht annehmen. 

      Die Adresse lautet: BBVA Niederlassung Deutschland, -Pfändungssachen-, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main

      Wenn dein Konto trotz Zahlung noch gesperrt ist, liegt das entweder daran,
      - dass uns vom Gläubiger noch keine Unterlagen vorliegen oder
      - dass die Bearbeitungszeit (bis zu 5 Werktage) noch nicht vorbei ist.

      3. Möglichkeit - Dein Konto in ein P-Konto umwandeln: Eine dritte Möglichkeit ist die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto).

      Wie du dein BBVA Konto in ein P-Konto umwandeln lassen kannst, erklären wir dir unter der Frage: Wie erhalte ich ein P-Konto?.

      Wenn du keine der drei Möglichkeiten nutzt: Wenn du innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Pfändung nicht tätig wirst, müssen wir eventuell vorhandenes Guthaben auf deinem Konto bis zur Höhe der Forderung an den Gläubiger auszahlen. Nach vollständiger Zahlung wird dein Konto wieder freigegeben.

      Du kannst ein Pfändungsschutzkonto bei BBVA auch zurück in ein normales Konto umwandeln lassen. Beachte dazu unbedingt die Hinweise auf diesem Formular.

      Für die Rückumwandlung, sende es uns ausgefüllt und unterschrieben (einen Scan als PDF oder Foto) über “Meine Nachrichten” zurück. 

      Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung). 

      Vertragsdokumente

      • Allgemeine Informationen zu Zahlungskonten

      • Vorvertragliche Information für die Erbringung von Zahlungdiensten

      • Preis- und Leistungsverzeichnis

      In diesem Dokument findest du alle wichtigen Informationen zum BBVA Girokonto: Leistungen, Konditionen, Kosten und Funktionsweise.

      PDF herunterladen

      Dieses Dokument erklärt die Zahlungsdienste, die zu deinem Girokonto gehören – inklusive Nutzung, Kosten, Limits und Bedingungen.

      PDF herunterladen

      Hier erhältst du eine Übersicht über alle Kosten und Gebühren rund um dein Girokonto: Entgelte, Transaktionen, Services und Abrechnung.

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      *Das Angebot setzt die erstmalige Eröffnung eines BBVA Girokontos ab dem 01.07.2026 voraus und gilt für die ersten 6 Monate nach Kontoeröffnung. Der Bruttozinssatz beträgt 3,5% p. a. für Guthaben bis 200.000 €, ohne Mindestbetrag. Für Guthaben über 200.000 € bis 500.000 € beträgt der Bruttozinssatz 2,25% p. a.; Guthaben über 500.000 € werden nicht verzinst.

      Die Zinsen werden täglich auf Basis des Kontostands am Tagesende berechnet und monatlich gutgeschrieben.

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