Du hast Anspruch auf einen steuerfreien Kapitalertrag bis zu 1.000 € pro Jahr (bzw. 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Diesen sogenannten Sparerpauschbetrag (Freibetrag) kannst du nutzen, um weniger Steuern auf Zinserträge aus deinem BBVA-Konto, Sparbox oder Festgeld zu zahlen. Dafür musst du uns einen Freistellungsauftrag erteilen.
● Der Freibetrag gilt jährlich und für alle Kapitalerträge, auch bei anderen Banken.
● Wenn du also bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielst, stelle sicher, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschalbetrag nicht übersteigt.
So richtest du einen Freistellungsauftrag bei BBVA ein:
- Öffne die BBVA-Website auf deinem Computer (Desktop-Ansicht, nicht über die App) und logge dich in dein Online-Banking ein.
- Klicke auf Mein Profil > Steuerdaten > Steuerbefreiung > Freistellungsauftrag beantragen
- Wähle aus, ob du den Antrag Einzeln oder Gemeinsam (für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften) stellen möchtest. *Achtung: Für gemeinsame Anträge benötigen wir die Daten des oder der Ehe- oder Lebenspartner *in.
- Lege den gewünschten Betrag und den Gültigkeitszeitraum fest.Bestätige den Antrag – der Freistellungsauftrag ist damit aktiv.