Die wichtigsten Fristen im Überblick
- Pflichtabgabe: Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, musst du deine Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen.
- Mit Steuerberatung: Wenn du deine Erklärung über eine*n Steuerberater*in oder einen Lohnsteuerhilfeverein einreichst, verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. Februar 2027.
- Freiwillige Abgabe: Du kannst deine Steuererklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen – für 2025 also bis zum 31. Dezember 2029.
Wichtig: Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Es lohnt sich also, rechtzeitig loszulegen.
Das ist im Vergleich zu 2024 gleich geblieben
Im Vergleich zur Steuererklärung 2024 (Abgabe 2025) gibt es keine grundlegenden Änderungen bei den Fristen:
- Der Termin 31. Juli bleibt bestehen
- Auch die verlängerte Frist mit Steuerberater folgt wieder dem normalen Rhythmus
Bedeutet: Es gibt endlich wieder Planungssicherheit.
Wichtig: Keine Sonderfristen mehr
Der größte Umbruch liegt bereits im Vorjahr:
- Die Corona-bedingten Fristverlängerungen sind endgültig Geschichte
- Es gelten weiterhin die normalen gesetzlichen Deadlines
- Es gibt keine automatischen Verlängerungen mehr
Für 2025 ist das keine Neuerung mehr – sondern der neue Standard. Während 2024 noch eine Art „Übergangsjahr“ war, gilt 2025 wieder eine strengere Anwendung der Regeln.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jede*r ist verpflichtet – aber für viele lohnt es sich. Eine Abgabepflicht besteht zum Beispiel, wenn:
- du neben dem Hauptjob weitere Einkünfte hattest (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung),
- du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhalten hast,
- du und dein*e Partner*in die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt habt,
- du mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest.
Für wen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung 2025?
Auch wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kann sich eine freiwillige Steuererklärung für 2025 lohnen – vor allem, wenn du mit einer Rückerstattung rechnen kannst. Das ist häufig der Fall, wenn:
- du im Jahr 2025 nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast (z. B. wegen Jobwechsel, Studium oder Elternzeit),
- du hohe Werbungskosten hattest, die über dem Pauschbetrag liegen (z. B. für Arbeitsweg, Fortbildungen oder Homeoffice),
- du Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst (z. B. Spenden, Krankheitskosten),
- du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hattest,
- oder du Lohnsteuer gezahlt, aber wenig verdient hast (z. B. als Werkstudentin oder Minijobberin mit Steuerklasse I).
Die gute Nachricht: Für die freiwillige Steuererklärung 2025 hast du vier Jahre Zeit – die Frist endet am 31. Dezember 2029. Je früher du sie einreichst, desto schneller kannst du mit einer möglichen Rückzahlung rechnen.
Was hat das mit deiner Bank zu tun?
Wir als BBVA Deutschland möchten dich dabei unterstützen, den Überblick über deine Finanzen zu behalten – denn das ist die halbe Miete bei der Steuererklärung.
Du findest bei uns für das Steuerjahr 2025 z. B. folgende Unterlagen:
- monatliche Kontoauszüge
- jährliche Entgeltaufstellung
- Jahressteuerbescheinigung (ein Nachweis, der sämtliche Kapitalerträge bei BBVA zusammenfasst, die steuerlich relevant sind)
Volle Transparenz für deine Finanzen
Was du für deine Steuererklärung bereithalten solltest
Wenn du deine Steuererklärung vorbereitest, hilft es, einige Dinge frühzeitig zu organisieren – auch wenn du sie erst später einreichst. Hier ein paar praktische Tipps:
- Steuer-ID bereithalten: Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer brauchst du gleich zu Beginn – z. B. für die Anmeldung bei ELSTER oder einer Steuer-App. Du findest sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in früheren Steuerbescheiden.
- Belege sammeln: Dazu gehören z. B. Nachweise für Werbungskosten, Spenden, Versicherungen oder Handwerkerleistungen.