Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung).
Wenn du eine Pfändung erhalten hast, ist der Zugriff auf dein Guthaben nicht oder nur begrenzt möglich. Lies zuerst die Nachricht, die du in deinem Postfach unter „Meine Nachrichten“ in der BBVA App erhalten hast. Dort erhältst du auch weitere allgemeine Informationen. Du kannst sie auch hier einsehen:
Wir haben dir hier kurz verschiedene Möglichkeiten aufgelistet.
1. Möglichkeit - Überweisungsauftrag an den Gläubiger deinem BBVA Konto: Wir können den Forderungsbetrag an den Gläubiger überweisen. Dies ist die schnellste Möglichkeit, dein Konto wieder freizuschalten. Voraussetzung ist, dass genug Guthaben auf deinem Konto liegt.
- Fülle dazu dieses Formular aus
- Sende es uns ausgefüllt und unterschrieben (einen Scan als PDF oder ein Foto) über “Meine Nachrichten” zurück.
Die Bearbeitung kann ca. 5 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte kontaktiere uns in der Zwischenzeit nicht, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald dein Konto wieder nutzbar ist, bekommst du eine Nachricht von uns.
2. Möglichkeit - Forderung von einem anderen Konto aus bezahlen: Du kannst die Forderung in Absprache mit deinem Gläubiger auch von einem anderen Bankkonto aus begleichen. Der Gläubiger muss uns schriftlich mitteilen, dass die Pfändung aufgehoben wurde. Wir akzeptieren nur Mitteilungen direkt vom Gläubiger – Unterlagen von dir selbst dürfen wir nicht annehmen.
Die Adresse lautet: BBVA Niederlassung Deutschland, -Pfändungssachen-, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main
Wenn dein Konto trotz Zahlung noch gesperrt ist, liegt das entweder daran,
- dass uns vom Gläubiger noch keine Unterlagen vorliegen oder
- dass die Bearbeitungszeit (bis zu 5 Werktage) noch nicht vorbei ist.
3. Möglichkeit - Dein Konto in ein P-Konto umwandeln: Eine dritte Möglichkeit ist die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Weitere Informationen dazu findest du hier.
Wenn du keine der drei Möglichkeiten nutzt: Wenn du innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Pfändung nicht tätig wirst, müssen wir eventuell vorhandenes Guthaben auf deinem Konto bis zur Höhe der Forderung an den Gläubiger auszahlen. Nach vollständiger Zahlung wird dein Konto wieder freigegeben.