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Aktionen und Vorteile
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Für die Eröffnung eines BBVA Online-Girokontos sind die folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Du kannst eines der folgenden gültigen Dokumente zur Eröffnung des Girokontos verwenden:
Der jährliche Guthabenzins wird auf Beträge von bis zu 500.000 € berechnet – ohne Mindestbetrag. Die Zinsen werden täglich auf Basis des Kontostands am Tagesende berechnet und monatlich abzüglich der Steuern gutgeschrieben.
Zinsvorteil in den ersten 6 Monaten: In den ersten 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beträgt der Bruttozinssatz 3% p. a. auf dein Girokonto‑Guthaben.
Zinsen nach den ersten 6 Monaten: Nach Ablauf des Aktionsangebots richtet sich die Verzinsung nach dem monatlichen Durchschnittsguthaben und der Kontonutzung:
Die nach den ersten 6 Monaten geltenden Zinskonditionen werden vierteljährlich aktualisiert. Es besteht keine Garantie, dass die aktuellen Bedingungen auch in den folgenden Quartalen beibehalten werden.Unabhängig davon beträgt die Verzinsung immer mindestens 25 % des Einlagensatzes der EZB.
Wichtige Hinweise
Als Gehalts‑ oder Renteneingang gelten ausschließlich Zahlungen auf das BBVA Girokonto, die mit einem entsprechenden Überweisungsschlüssel (Lohn/Gehalt oder Rente) gekennzeichnet sind. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.
Als Karteneinsatz gilt jede Zahlung mit der BBVA Debitkarte. Ausgenommen sind Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.
Du kannst die aktuellen Details zur Verzinsung ganz einfach in deiner BBVA App und im Online-Banking einsehen. Hier findest du eine Gesamtübersicht, die Zinsen aus dem letzten Monat sowie die aktuell vorgemerkte Gutschrift übersichtlich dargestellt. Im Abschnitt Zinsdetails kannst du den aktuellen Zinssatz einsehen.
In der BBVA App:
Im Online-Banking über bbva.de:
Die Verzinsung wird berechnet, indem der Kontostand am Ende eines jeden Tages mit dem geltenden Zinssatz multipliziert wird.
Wie hoch ist der geltende Zinssatz?
Der tatsächliche Zinssatz beträgt 3% pro Jahr. Für ein Jahr mit 365 Tagen berechnet sich der tägliche Zinssatz wie folgt: 3% × 1 / 365.
Beispiel: Wenn der Kontostand an einem bestimmten Tag 10.000 € beträgt, ist der Tageszins:10.000 € × 3 % × 1 / 365 = 0,82 €
Wie wird die monatliche Verzinsung berechnet und ausgezahlt?
Die monatliche Verzinsung ergibt sich aus der Summe der täglichen Zinsen des jeweiligen Monats. Die Verzinsung wird monatlich am ersten Geschäftstag des Folgemonats ausgezahlt. Das bedeutet: Sobald der Kalendermonat abgeschlossen ist, wird der Kontostand am Ende jedes Tages des Monats ermittelt und mit dem jeweiligen Zinssatz multipliziert.
Beispiel: Wenn der Kontostand in einem Monat mit 30 Kalendertagen vom 1. bis zum 10. Tag 10.000 € beträgt und vom 11. bis zum 30. Tag 20.000 €, ergibt sich folgende (Brutto-)Verzinsung: 10 Tage × (10.000 € × 3% / 365) + 20 Tage × (20.000 € × 3% / 365) = 41,09 €. Nach der Berechnung der Bruttoverzinsung wird die Steuer einbehalten (gemäß deinen Bedingungen), und das Ergebnis ist die Nettoverzinsung, die du erhältst.
Mehr Infos findest du in unserem YouTube-Video.
Du kannst dein Geld jederzeit von deinem BBVA Girokonto abheben – ohne Einschränkungen und ohne Kündigungsfristen.
Wie kann ich Geld abheben?
Im Einzelhandel:
Alternativ kannst du auch über die BBVA App eine Abhebung im Einzelhandel vornehmen.
Was passiert mit der Verzinsung?
Die Verzinsung gilt nur für den Betrag, der sich tatsächlich auf dem Konto befindet.Sobald du Geld abhebst, wird der Zinssatz nur auf den verbleibenden Betrag angewendet.
Es gibt keine Strafgebühren oder Zinsverluste für Abhebungen – du behältst die bis dahin angefallenen Zinsen.
Wenn du dein Konto kündigen möchtest, beachte bitte, dass der Antrag schriftlich gestellt werden muss.
Unser Kundenservice erklärt dir gerne die erforderlichen Schritte, die eigentliche Kontoschließung kann jedoch nicht telefonisch erfolgen.
Du kannst deinen schriftlichen Antrag auf folgende Weise einreichen:
Bei Fragen zum Ablauf erreichst du unseren Kundenservice telefonisch unter:
BBVA Hotline: +49 69 58 996 454
Deutschsprachiger Support: 24/7, aus Deutschland und dem Ausland
Englischsprachiger Support: täglich von 7:00 bis 21:00 Uhr
Deine Verzinsung nach Ende des Aktionsangebotes (z. B. 3% p. a. für 6 Monate) richtet sich nach deinem monatlichen Durchschnittsguthaben oder deiner Kontonutzung:
Das aktuelle Angebot von 3% Zinsen p. a. setzt die erstmalige Eröffnung eines BBVA Girokontos ab dem 01.08.2025 voraus und gilt für die ersten 6 Monate nach Kontoeröffnung.
Der jährliche Guthabenzins wird auf Beträge bis max. 500.000 € berechnet, ohne Mindestbetrag. Die Zinsen werden täglich anhand des Kontostands am Tagesende berechnet und abzüglich der Steuern monatlich gutgeschrieben.
In den ersten 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beträgt der Bruttozinssatz 3% p. a.
Nach Ablauf des Aktionsangebots richtet sich die Verzinsung nach dem monatlichen Durchschnittsguthaben und der Kontonutzung:
Die nach den ersten 6 Monaten geltenden Zinskonditionen werden vierteljährlich aktualisiert. Es besteht keine Garantie, dass die aktuellen Bedingungen auch in den folgenden Quartalen beibehalten werden.
Unabhängig davon beträgt die Verzinsung immer mindestens 25% des Einlagensatzes der EZB.
Wichtige Hinweise
Als Gehalts‑ oder Renteneingang gelten ausschließlich Zahlungen auf das BBVA Girokonto, die mit einem entsprechenden Überweisungsschlüssel (Lohn/Gehalt oder Rente) gekennzeichnet sind. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.
Als Karteneinsatz gilt jede Zahlung mit der BBVA Debitkarte. Ausgenommen sind Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.
Die Steuerabzüge werden auf die gutgeschriebenen Zinsen angewendet. Es gibt drei obligatorische Abzüge:
Logge dich in dein BBVA Online-Banking ein.
Andere Methode:
Die voreingestellten Limits für Überweisungen sind wie folgt:
Um die gewünschte Anpassung vorzunehmen wähle: Menü > Alle Funktionen > Überweisungslimits ändern.
(Diese Funktion steht ausschließlich in der BBVA App (iOS und Android) zur Verfügung – nicht im Onlinebanking über den Browser.)
Die Änderung wird aus Sicherheitsgründen durch biometrische Authentifizierung (z. B. Face ID oder Fingerabdruck) oder Freigabe per Klick bestätigt.
Falls du dein Limit sofort auf über 100.000 € (Standardüberweisung) oder über 5.000 € (Echtzeitüberweisung) erhöhen möchtest, rufe uns bitte von deinem verifizierten Telefon an. So können wir die Anpassung direkt vornehmen.
Zunächst musst du deine Karte auf eine der beiden folgenden Arten sperren:
Wenn du dich für die Deaktivierung deiner Karte entscheidest, kannst du sie jederzeit wieder aktivieren, ohne eine neue Debitkarte beantragen zu müssen. Wenn du stattdessen die Karte sperrst, senden wir dir automatisch eine neue Karte zu.
Bitte denke daran, im Falle eines Diebstahls immer Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Am PC, gehe zu: Anmelden > Zugangsdaten > Zugangsdaten wiederherstellen > Ich habe das Passwort vergessen > Weiter und folge der Anleitung.In der App, klicke auf „Passwort vergessen?“ und folge der Anleitung.
Um ein neues Passwort zu erstellen, stelle sicher, dass du Folgendes zur Hand hast:
Nach Ablauf deines anfänglichen Aktionszinses (z. B. 3% p. a. für 6 Monate) erhältst du automatisch eine variable Verzinsung, die sowohl für dein Girokonto als auch für die Sparbox gilt.
Diese variable Verzinsung wird quartalsweise angepasst und orientiert sich am Zinssatz für die EZB‑Einlagefazilität.
Nach Ablauf des Aktionszinses beträgt die Verzinsung für eine Frist von 5 Jahren mindestens 25 % des EZB‑Einlagefazilitätssatzes. Die Anpassung erfolgt jeweils auf Basis des Zinssatzes, der am Vortag des neuen Quartals gültig ist.Aktueller Beispielwert:
Kund*innen, deren Aktionszins im ersten Quartal 2026 endet, erhalten bis zum 30. Juni 2026 einen variablen Zinssatz von 2,50% p. a., was derzeit dem Einlagefazilitätssatz der EZB entspricht.
Um einen Freistellungsauftrag zu erstellen, gehe wie folgt vor:
Im Online-Banking über bbva.de:
Klicke auf Mein Profil > Persönliche Daten und Einstellungen > Steuerdaten > Steuerbefreiung > Freistellungsauftrag beantragen.
In der BBVA App:
Tippe auf Menü > Profil > Steuerdaten > Freistellungsauftrag beantragen.
Dort kannst Du alle erforderlichen Angaben machen und Deinen Freistellungsauftrag direkt online einreichen.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit einem besonderen Schutz. Im Falle einer Pfändung bleibt dir ein monatlicher Freibetrag, über den du weiterhin verfügen kannst. Du kannst jedes von uns angebotene Konto in ein P-Konto umwandeln.
Weitere Informationen dazu findest du im Dokument Allgemeine Informationen zum Pfändungsschutzkonto.
Das Wichtigste im Überblick:
Wie du dein BBVA Konto in ein P-Konto umwandeln lassen kannst, erklären wir dir unter der Frage: Wie erhalte ich ein P-Konto?
Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung).
Weitere Informationen über das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) findest du im Dokument Allgemeine Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Um ein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln, melde dich bitte über die Desktop‑Version in deinem Online‑Banking auf bbva.de an. Lade im Bereich Girokonto das P‑Konto‑Antragsformular herunter, fülle es aus und unterschreibe es. Reiche das Formular anschließend direkt im selben Bereich ein: Konten > P‑Konto beantragen > Dokument hochladen.
Dieser Vorgang ist derzeit nicht über die App verfügbar.
Es kann bis zu 4 Arbeitstage dauern, bis wir deinen Antrag bearbeitet haben. Bitte kontaktiere uns in der Zwischenzeit nicht, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald dein Konto umgewandelt ist, bekommst du eine Nachricht von uns.
Übrigens: Ein bestehendes P-Konto kannst du auch zurückumwandeln lassen. Schau dazu bitte die FAQ: "Wie kann ich mein P-Konto rückumwandeln lassen?"
Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung).
Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung).
Wenn du eine Pfändung erhalten hast, ist der Zugriff auf dein Guthaben nicht oder nur begrenzt möglich. Lies zuerst die Nachricht, die du in deinem Postfach unter „Meine Nachrichten“ in der BBVA App erhalten hast. Dort erhältst du auch weitere allgemeine Informationen. Weitere Informationen dazu findest du auch unter Erstinformationen Kontopfändung.
Wir haben dir hier kurz verschiedene Möglichkeiten aufgelistet.
1. Möglichkeit - Überweisungsauftrag an den Gläubiger deinem BBVA Konto: Wir können den Forderungsbetrag an den Gläubiger überweisen. Dies ist die schnellste Möglichkeit, dein Konto wieder freizuschalten. Voraussetzung ist, dass genug Guthaben auf deinem Konto liegt.
- Fülle dazu dieses Formular aus
- Sende es uns ausgefüllt und unterschrieben (einen Scan als PDF oder ein Foto) über “Meine Nachrichten” zurück.
Die Bearbeitung kann ca. 5 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte kontaktiere uns in der Zwischenzeit nicht, um Verzögerungen zu vermeiden. Sobald dein Konto wieder nutzbar ist, bekommst du eine Nachricht von uns.
2. Möglichkeit - Forderung von einem anderen Konto aus bezahlen: Du kannst die Forderung in Absprache mit deinem Gläubiger auch von einem anderen Bankkonto aus begleichen. Der Gläubiger muss uns schriftlich mitteilen, dass die Pfändung aufgehoben wurde. Wir akzeptieren nur Mitteilungen direkt vom Gläubiger – Unterlagen von dir selbst dürfen wir nicht annehmen.
Die Adresse lautet: BBVA Niederlassung Deutschland, -Pfändungssachen-, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main
Wenn dein Konto trotz Zahlung noch gesperrt ist, liegt das entweder daran,
- dass uns vom Gläubiger noch keine Unterlagen vorliegen oder
- dass die Bearbeitungszeit (bis zu 5 Werktage) noch nicht vorbei ist.
3. Möglichkeit - Dein Konto in ein P-Konto umwandeln: Eine dritte Möglichkeit ist die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto).
Wie du dein BBVA Konto in ein P-Konto umwandeln lassen kannst, erklären wir dir unter der Frage: Wie erhalte ich ein P-Konto?.
Wenn du keine der drei Möglichkeiten nutzt: Wenn du innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Pfändung nicht tätig wirst, müssen wir eventuell vorhandenes Guthaben auf deinem Konto bis zur Höhe der Forderung an den Gläubiger auszahlen. Nach vollständiger Zahlung wird dein Konto wieder freigegeben.
Du kannst ein Pfändungsschutzkonto bei BBVA auch zurück in ein normales Konto umwandeln lassen. Beachte dazu unbedingt die Hinweise auf diesem Formular.
Für die Rückumwandlung, sende es uns ausgefüllt und unterschrieben (einen Scan als PDF oder Foto) über “Meine Nachrichten” zurück.
Achtung: Eine konkrete Beratung können wir dir zu Pfändungen und Insolvenzen nicht anbieten! Wende dich daher bei Bedarf bitte an eine geeignete Stelle (zum Beispiel eine Schuldnerberatung).
BBVA App