Dein Gehaltskonto bei BBVA
Was passiert mit deiner Girokontoverzinsung nach den ersten 6 Monaten? Nach Ablauf des Aktionszinses erhältst du weiterhin Zinsen. Diese sind variabel, werden quartalsweise angepasst und monatlich automatisch zum besten für dich geltenden Zinssatz berechnet.
Auch nach den ersten 6 Monaten kannst du weiterhin von einer attraktiven Anschlussverzinsung profitieren.
Vom 1. April 2026 bis 30. Juni 2026 erhältst du 2,50% Zinsen p. a.*, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:
Die Voraussetzungen werden jeden Monat automatisch geprüft. Sind sie erfüllt, erhältst du für dein Guthaben im jeweiligen Monat den maximalen Zinssatz.
Worauf wartest du? Eröffne dein Konto in wenigen Minuten!
*Das Angebot setzt die erstmalige Eröffnung eines BBVA Girokontos ab dem 01.08.2025 voraus und gilt für die ersten 6 Monate nach Kontoeröffnung. Der jährliche Guthabenzins wird auf Beträge bis max. 500.000 € berechnet, ohne Mindestbetrag. Die Zinsen werden täglich anhand des Kontostands am Tagesende berechnet und abzüglich der Steuern monatlich gutgeschrieben.
Zinsvorteil in den ersten 6 Monaten: In den ersten 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beträgt der Bruttozinssatz 3% p. a.
Zinsen nach den ersten 6 Monaten: Die Verzinsung nach dem Aktionsangebot (z. B. 3% p. a. für 6 Monate) richtet sich nach dem monatlichen Durchschnittsguthaben und der Kontonutzung des*der Kund*in:
Die nach den ersten 6 Monaten geltenden Zinskonditionen werden vierteljährlich aktualisiert. Es besteht keine Garantie, dass die aktuellen Bedingungen auch in den folgenden Quartalen beibehalten werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung immer mindestens 25% des Einlagensatzes der EZB. Als Gehalts‑ oder Renteneingang gelten ausschließlich Zahlungen auf das BBVA Girokonto, die mit einem entsprechenden Überweisungsschlüssel (Lohn/Gehalt oder Rente) als Gehalts‑ oder Renteneingang gekennzeichnet sind. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt. Als Karteneinsatz gilt jede Zahlung mit der BBVA Debitkarte.
Ausgenommen sind mit der BBVA Debitkarte getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.