Damit eine SEPA-Überweisung als Gehaltseingang erkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Kategorie der Zahlung: Die Überweisung muss einer der folgenden Kategorien zugeordnet sein: SALA (Gehaltszahlung), BONU (Bonus/Sonderzahlungen), PENS/ EPAYPENS (Renten-/Pensionszahlung), SSBE (Sozialleistungen)
Verwendungszweck: Falls die Überweisung nicht den Code SALA enthält, muss aus dem Verwendungszweck klar hervorgehen, dass es sich um ein Gehalt handelt (z. B. durch Begriffe wie „Gehalt“, „Lohn“ oder „Bezüge“).
Auftraggeberin: Dieder Auftraggeber*in muss ein Unternehmen oder eine juristische Person sein. Erhältst du dein Gehalt von einer Privatperson? Dann kontaktiere bitte unseren BBVA Kundenservice.
Empfängerin: Der Name derdes Begünstigten muss mit dem Namen derdes Kontoinhabersin übereinstimmen.
Rechtliche Hinweise:
*Die variable Verzinsung richtet sich nach den mit dir vereinbarten Zinsbedingungen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate und bis zur 5 Jahre nach Eröffnung des Girokontos gilt für Guthaben bis 500.000€ ein variabler Bruttozinssatz. Aktuell beträgt dieser Bruttozinssatz 2,5 % p.a. ohne weitere Voraussetzungen. Dieser Zinssatz wird vierteljährlich überprüft und kann angepasst werden. Unabhängig davon beträgt die Verzinsung mindestens 25% des jeweils geltenden Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität.
**Als Gehalts- oder Renteneingang gelten ausschließlich Zahlungen auf das BBVA Girokonto, die mit einem entsprechenden Überweisungsschlüssel (Lohn/Gehalt oder Rente) als Gehalts- oder Renteneingang gekennzeichnet sind. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.
***Als Karteneinsatz gilt jede Zahlung mit der BBVA Mastercard Debitkarte oder der BBVA Kreditkarte. Ausgenommen sind mit den BBVA Karten getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen.
****Als „Neugeld“ gilt der Teil deines aktuellen Kontoguthabens (inkl. Sparbox), der den bisherigen Höchstwert deines durchschnittlichen monatlichen Guthabens (gemessen am durchschnittlichen Monatsguthaben der letzten vier vollständigen Quartale) übersteigt. Diese Konditionen für „Neues Geld“ finden für den Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2026 Anwendung.