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Rechtliche Hinweise:

*Die variable Verzinsung richtet sich nach den mit dir vereinbarten Zinsbedingungen. Danach gewährt BBVA nach Ablauf der ersten 6 Monate ab Kontoeröffnung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren mindestens 25% des Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität. 

**Als Gehalts- oder Renteneingang gelten ausschließlich Zahlungen auf das BBVA Girokonto, die mit einem entsprechenden Überweisungsschlüssel (Lohn/Gehalt oder Rente) als Gehalts- oder Renteneingang gekennzeichnet sind. Eigenüberweisungen und Überweisungen von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.

***Als Karteneinsatz gilt jede Zahlung mit der BBVA Mastercard Debitkarte oder der BBVA Kreditkarte. Ausgenommen sind mit den BBVA Karten getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit Gebühren zugunsten von Finanzunternehmen und Banken, Kryptowährungen, Spielen und Wetten, Zahlungen an Inkassounternehmen sowie Bargeldabhebungen. 


****Als „Neues Geld“ gilt der Teil deines aktuellen Kontoguthabens (inkl. Sparbox), der den bisherigen Höchstwert deines durchschnittlichen monatlichen Guthabens (gemessen am durchschnittlichen Monatsguthaben der letzten vier vollständigen Quartale) übersteigt. Diese Konditionen für „Neues Geld“ finden für den Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2026 Anwendung.